Das gemeinsame Lernen ist ein Grundmotiv, das die Berliner Schulen seit Inkrafttreten des Schulgesetzes in der Unterrichts- und Schulentwicklung wesentlich prägt.
Mittel, die Schulen beispielsweise einsetzen können für:
- Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarfe
- Koordinierungsaufwendungen für die Entwicklung der Einzelschule zur inklusiven Schule
- zusätzliche schulische Projekte
- kleine Instandhaltungsarbeiten einsetzen.
Weiterführender Link:
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/verfuegungsfonds/