Das gemeinsame Lernen ist ein Grundmotiv, das die Berliner Schulen seit Inkrafttreten des Schulgesetzes in der Unterrichts- und Schulentwicklung wesentlich prägt.

Mittel, die Schulen beispielsweise einsetzen können für:

  • Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarfe
  • Koordinierungsaufwendungen für die Entwicklung der Einzelschule zur inklusiven Schule
  • zusätzliche schulische Projekte
  • kleine Instandhaltungsarbeiten einsetzen.

Weiterführender Link:
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/verfuegungsfonds/